Verleihung der Stadtrechte
Am 18. Februar 1321 verleiht
Friedrich
der Schöne von Österreich (1314-1330) dem
Grafen Johann von Nassau-Dillenburg
für dessen Orte Beilstein, Mengerskirchen und Heimau (Löhnberg)
die Gnaden und Rechte, wie sie andere Städte des Reiches haben:
"Wir, Friedrich, von Gottes Gnaden Römischer König,
allzeit Mehrer des Reiches, wünschen, dass es zur öffentlichen
Kenntnis aller Untertanen des Heiligen Reiches gelangt, dass wir in Anerkennung
der dankenswerten, nützlichen und mühsamen, durch fortgesetzte
Dienste für uns aufgewandte und noch künftig aufzuwendende Gefälligkeiten
durch den Edelmann, den Grafen Johann von Nassau, unserer lieben Getreuen,
der Meinung waren, ihm aus königlichem Edelmut, folgende Gnade erweisen
zu müssen, dass die Orte Beilstein, Mengerskirchen und Heimau einschließlich
ihrer Vorwerke sich der Freiheiten, Gnaden und Rechte, die die anderen
Städte und festen Orte des Reiches besitzen, anhand der gegenwärtigen
Urkunde erfreuen und Nutzen davon haben in der Weise, dass die Bewohner
oder Bürger derselben Orte wie die Bürger anderer Städte
Freude über unsere königlichen Freiheiten und ihren Genuss empfinden dadurch, dass Wir dem vorgenannten Johannes diese, unsere durch
die Befestigung unseres königlichen Siegels bestätigte Urkunde
zum ersichtlichen Beweis dafür geben.
Gegeben in Colmar am 12. Tag vor den Kalenden des März
(= vor dem 1. März) im Jahre des Herrn 1321, aber im siebten Jahr
unserer Regierung (unseres Königtums)."
Stadtsiegel