Verleihung der Stadtrechte

 

Am 18. Februar 1321 verleiht Friedrich der Schöne von Österreich (1314-1330) dem Grafen Johann von Nassau-Dillenburg für dessen Orte Beilstein, Mengerskirchen und Heimau (Löhnberg) die Gnaden und Rechte, wie sie andere Städte des Reiches haben:
"Wir, Friedrich, von Gottes Gnaden Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches, wünschen, dass es zur öffentlichen Kenntnis aller Untertanen des Heiligen Reiches gelangt, dass wir in Anerkennung der dankenswerten, nützlichen und mühsamen, durch fortgesetzte Dienste für uns aufgewandte und noch künftig aufzuwendende Gefälligkeiten durch den Edelmann, den Grafen Johann von Nassau, unserer lieben Getreuen, der Meinung waren, ihm aus königlichem Edelmut, folgende Gnade erweisen zu müssen, dass die Orte Beilstein, Mengerskirchen und Heimau einschließlich ihrer Vorwerke sich der Freiheiten, Gnaden und Rechte, die die anderen Städte und festen Orte des Reiches besitzen, anhand der gegenwärtigen Urkunde erfreuen und Nutzen davon haben in der Weise, dass die Bewohner oder Bürger derselben Orte wie die Bürger anderer Städte Freude über unsere königlichen Freiheiten und ihren Genuss empfinden dadurch, dass Wir dem vorgenannten Johannes diese, unsere durch die Befestigung unseres königlichen Siegels bestätigte Urkunde zum ersichtlichen Beweis dafür geben.
Gegeben in Colmar am 12. Tag vor den Kalenden des März (= vor dem 1. März) im Jahre des Herrn 1321, aber im siebten Jahr unserer Regierung (unseres Königtums)."
Stadtsiegel