Auszüge aus: 700 Jahre Waldernbach - Spurensuche eines Dorfes

Zusammenfassung des Urkundeninhalts aus dem Jahre 1296



In einer Schenkungsurkunde vom 23. Juni 1296 bestimmt der Ritter und Burgmann von Merenberg, Lenfrid, genannt Wollensleger, dass in der von ihm zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria gestifteten neuen Kapelle zu Merenberg zwei Priester von einwandfreiem Lebenswandel angestellt sein sollen, deren Lebensunterhalt aus seinem Vermögen sichergestellt ist.
Ihr Aufgabenbereich mit den damit verbundenen Auflagen wird vom Stifter präzisiert und von diesem zum Patron der Kapelle der jeweilige Herr von Merenberg mit Erwähnung seiner an eine Bedingung geknüpften Funktion bestimmt.


Außer der Ausgangsstiftung bei Gründung der Kapelle vermacht der Ritter Lenfrid zu dem vorgenannten Zweck noch zusätzlich seine Höfe zu Merenberg, Heymau (=Löhnberg) und Derenbach (=Waldernbach) mit den zu diesen gehörenden Beständen und den übrigen damit verbundenen Rechten.
Außerdem überlässt Lenfrid für die Beleuchtung und andere der Ausschmückung dieser Kapelle dienenden Gegenstände eine Reihe genau aufgeführter Erträge und Zinsen, die von namentlich genannten Leuten aus bestimmten, heutzutage meistens ausgegangenen Siedlungen zu entrichten sind.
Zur Gewährleistung einer zuverlässigen Verwendung dieser zweckgebundenen Einkünfte und Zinsen soll der Herr von Merenberg zwei ehrbare Bürger dort selbst aussuchen, die diese einsammeln und ihrer gewünschten Verwendung zuführen sollen.
Eine weitere Bestimmung des Testators betrifft die Übertragung seines Hofes zu Hintermeilingen in das rechtmäßige Eigentum und den Besitz der Kapelle, und zwar in Verbindung mit der Anordnung, dass die Erträge dieses Hofes von den beiden bereits für die Beschaffung des Inventars der Kapelle zuständigen Bürgern eingesammelt, aufbewahrt und jeweils am Jahresgedächtnistag für den Ritter Lenfrid als Brotspende gleichmäßig unter die Armen verteilt werden.
Es erfolgt im weiteren Wortlaut des Textes die namentliche Erwähnung der Testamentvollstrecker mit der Zuweisung ihrer Aufgabe sowie eine daran anschließende Bemerkung über die Qualität des Testamentes.
Eine namentliche Aufführung der Testamentszeugen, die Angabe der Siegelaussteller und die Datierung der Urkunde beschließen das Dokument.

 
 

Aus der Vor- und Frühgeschichte

Schon in die ausgehende Eiszeit datiert man eine zeitweilige Anwesenheit des Menschen in unserem Gebiet (ab etwa vor 100 000 Jahren). Die Fundorte sind die Wildweiberlei bei Diez und die Wildscheuer bei Steeden. Sie wurden mehrfach von Menschen aufgesucht, die auf der Suche waren nach jagdbarem Wild und essbaren Früchten.
Der erste Fund aus der Waldernbacher Gemarkung stammt aus der Jungsteinzeit (etwa 4500-1800 v. Chr.). Im Jahre 1953 wurde von einem Schüler des St. Josefshauses (heute Hildegardishof) bei Waldernbach im Distrikt 9 des Gemeindewaldes Rühlscheid ein durchbohrter Steinhammer gefunden. Zuerst fand er beim Spiel im Wald ein Stück des Hammers und zeigte es seinem Geschichtslehrer, der den Jungen aufmunterte, nach dem fehlenden Stück zu suchen. In einem Steinhaufen lag das passende Stück des Hammers. Als Rektor Händler nach Auflösung der Schule Waldernbach verließ, übergab er den Fund Herrn Hubert Heß, der ihn 10 Jahre in seinem Hause aufbewahrte. Dieser überließ mir den Hammer, damit ich ihn im Jahre 1963 dem Heimatmuseum in Weilburg überbringen konnte.

Der damalige Leiter des Museums Weilburg, Heymann, erklärte, dass das Fundstück für die archäologische Forschung im Oberlahnkreis insofern einen besonderen Wert habe, als es seines Wissens bis dahin den ersten jungsteinzeitlichen Bodenfund im Knotengebiet darstelle.
Der Hammer ist in der Mittellinie 15 cm lang, an der breitesten Stelle (quer über dem Bohrloch) 8 cm breit und durchschnittlich 6 cm hoch. Auf der gewölbten Oberseite zeigt er zwischen Bohrloch und Schneide einen bis auf 7 cm Höhe ansteigenden Buckel. Die Unterseite ist vollkommen flach. Aus der Schneide und der rechten Seite ist ein Stück des Gesteins herausgebrochen. An der durch die Bohrung geschwächten Stelle ist der Hammer in zwei Teile zerbrochen. Dadurch wird sichtbar, dass der Stein von beiden Seiten, oben und unten, angebohrt wurde; denn das Bohrloch ist auf beiden Seiten konisch und verengt sich erst im Innern (3,5 cm lang) auf den normalen und gleichmäßigen Durchmesser von 2,5 cm.
Die Gesteinsart, aus welcher der Hammer hergestellt ist, scheint ein Basalttuff zu sein, der sich vorzugsweise an den Abhängen der Basaltberge und in den Niederungen findet (Wenkenbach, Bergrevier Weilburg, S. 58) oder Palagonittuff, der am Beselich (zwischen Ober- und Niedertiefenbach) ansteht. Er lässt sich leicht behauen. Eine Nachprüfung durch den Fachmann sei erforderlich, meinte Karl Heymann. Eine solche Steinhammer könnte teils zur Bearbeitung von Holz, teils auch als Waffe gedient haben. Derartige Steinwerkzeuge finden sich vor allem im Verbreitungsgebiet der Siedlungsstellen. Ihre Streuung darüber hinaus spricht aber für gelegentliches Begehen einer nicht besiedelten Gegend, vielleicht im Zusammenhang mit Jagd oder Handel.
Herr Karl Heymann äußerte, dass es schwer sei, einen derartigen Einzel- oder Streufund aufgrund der Typologie einem bestimmten Kulturkreis zuzuordnen; er glaubte, ihn der jüngeren Zeit der "Bandkeramik" zurechnen zu dürfen. Die Bezeichnung Bandkeramik rührt her von den bandartigen Verzierungen der Tongefäße.
Die sesshaft gewordene Bauernbevölkerung der Bandkeramiker baute große Holzhäuser mit lehmverputzten Wänden aus Flechtwerk. Neben Einzelhöfen finden sich auch große Gruppensiedlungen.
Der zweite Bodenfund in Waldernbach ist ein keramisches Vorratsgefäß aus der Hallstattzeit, ca. 500 v. Chr. Die Scherben wurden im September 1985 in Waldernbach von Herrn Gerhard Rupp in seiner Neubaugrube im Veilchenweg 1 gefunden. Sie lagen in einer Siedlungsgrube (kein Grab) von ca. 3 m Länge und 1,20 m Tiefe.
Im Landratsamt für Denkmalpflege in Wiesbaden wurden die Bruchstücke zu einem Topf von 80 cm Höhe und 36 cm Randdurchmesser mit einer Tupfenleiste etwa 10 cm unter dem Rand zusammengesetzt. Es fehlten nur der Boden und einige wenige Teile, sodass der Topf zu 85% original ist. Wegen des kleinen Bodens ist das Gefäß nicht standsicher und war deshalb zum Teil in die Erde eingelassen.
Es befindet sich in der Schausammlung des Turmmuseums im Schloss Mengerskirchen. Der Latänezeit (etwa ab 500 v. Chr.) werden zahlreiche Ackerraine im "Kohlhau" (Gemarkung Waldernbach) zugeordnet. Sie liegen im Distrikt 101/102 und ebenso in der angrenzenden Fussinger Gemarkung. Funde einfacher Wohnpodien und Ackerraine am "Seeköppel", am "Knoten" und auf dem "Hansenberg" sind ebenfalls als Siedlungsreste anzusehen.
Am oberen steilen Hang des "Seeköppels" liegen runde Podien, einige rechteckige Hausgrundrisse und Mauerreste. Die Podien sind teilweise durch Steinwälle abgegrenzt. Die am unteren Hang liegenden Ackerraine sind durch steinige Erdböschungen, teilweise mit regelrecht gesetzten Trockenmauern, terrassenförmig ausgebildet. Die Breite der Ackerfläche beträgt zwischen 8 und 18 m. Wegen fehlender Funde sind diese Anlagen zeitlich nicht genau bestimmbar.
Dem Schutz der Bevölkerung dieser frühen Siedlungen dienten die Wallanlagen "Rentmauer" auf dem Hansenberg zwischen Arborn und Mengerskirchen, der Almerskopf bei Barig-Selbenhausen und die Höhburg bei Merenberg. Dass die Dornburg bei Frickhofen ein keltischer Ringwall war, ist durch Funde eindeutig belegt.
Die Kelten kannten bereits eine ständische Gliederung: Bürger, Bauern, Handwerker und Kaufleute. Sie trieben vor allem Ackerbau und beherrschten auf hoher Kulturstufe die Glas- und Metallverarbeitung.
Schon um 300 vor Christus drangen Germanen von Skandinavien und Norddeutschland her bis in den Westerwald, die Eifel und den Taunus vor. Die Kelten wurden vertrieben. Es folgten Jahre kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen germanischen Volksstämmen. Nach der Eroberung Galliens und nach dem Sieg des Merowingerkönigs Chlodwig über die Alemannen im Jahre 496 gehörte unser Gebiet zur Frankenherrschaft.

Die Anfänge des Dorfes Waldernbach

Bei der Wahl der Siedlungsplätze waren folgende Kriterien von Bedeutung: Wassernähe, ebenes bis schwach abfallendes Gelände und gut zu bearbeitender, möglichst fruchtbarer Boden. Diese Voraussetzungen waren dort gegeben, wo der Dernbach (volkstümlich Klingelbach) durch eine flache Mulde floss, die von 400 bis 450 m hohen Erhebungen schützend umgeben wurde.
Wenn Waldernbach auch erst 1296 erstmals in einer Urkunde genannt wird, so dürfen wir seine Anfänge schon mehrere Jahrhunderte vorher vermuten. Von einer Hofsiedlung an einem waldfreien Platz ist es allmählich zu einem kleinen Dorf angewachsen. Man darf sich diese Anfänge nicht so stattlich vorstellen. Der erste - noch merowingische - Haustyp war das Einraum- oder Wohnstallhaus, bei dem das Dach auf Pfosten oder Ständern ruhte. Die Wände zwischen den Pfosten und Ständern bestanden aus Flechtwerk und wurden mit Lehm abgedichtet. Dazu kam ein offener Bau zur Aufbewahrung des Getreides und ein überdachter offener Stall im Weideland, in dem das Vieh Schutz fand, aber auch Heu und Stroh gelagert werden konnten. Später gruppierten sich um das Wohnhaus eine Anzahl selbstständiger Wirtschaftsgebäude. Zum Schutz vor Diebesbanden und wilden Tieren war das ganze Gehöft oder später die Gehöftgruppe mit einem Palisadenzaun oder einer Hecke umgeben.
Nicht nur Bodenfunde, auch die Ortsnamen ermöglichen eine Bestimmung der Entstehungszeit. So werden die Orte mit "-bach", "-dorf" , "-hausen", "-au(e)" etwa einer dritten Schicht von Ortsnamen zugeordnet, die zu einem schon im 6. Jahrhundert verstärkt einsetzenden Siedlungsausbau gehört.
Damit könnte man die Anfänge des Dorfes in der Merowingisch-Karolingischen Rodungsperiode (500-900 vor Chr.) vermuten.

Der Name Waldernbach

In der sechs Seiten umfassenden Ortschronik von Waldernbach aus dem Jahre 1910 wird folgende Deutung des Namens Waldernbach festgehalten, und diese ist den Schülern in der Vergangenheit im Unterricht vorgetragen worden: Nach einer alten Aufzeichnung will man den Namen herleiten von Wald-Dörn-Bach. Dass hier große Waldungen waren, ist sicher erwiesen, und sie sind ja zum Teil jetzt noch erhalten. Auch ein Bach schlängelt sich durch unser Dorf, der den Namen Klingelbach führt. Ebenso wussten alte Leute zu berichten, dass die Umgebung des Dorfes sehr reichlich mit "Dörnern" bewachsen war, so die Trieschern und mehrere Gärten um das Dorf. Neben dieser schlichten Deutung existiert eine zweite, sprachwissenschaftliche Erklärung von Dr. Hellmuth Gensicke: Außer den Namensformen Dernbach, Derenbach, Derembach finden wir in den Urkunden auch die Namensformen Degrembach und Degerembach.
Mit dem voralthochdeutschen tegar (deger = "groß, geräumig"), dem mittelhochdeutschen tiger ("völlig, gänzlich") ist es der Name eines starken und wilden Baches. Zahlreiche Orte haben diesen Namen übernommen, sodass je nach Lage in Gau oder Wald Gaudernbach und Waldernbach gebildet wurden.

Aus der Territorialgeschichte - Ein Überblick .

Wenn man die territoriale Zugehörigkeit eines Landstriches mit allem Wechsel, Verleihen, Verpfänden, Verkaufen und Vertauschen über Jahrhunderte verfolgt, scheint das alles recht kompliziert, fast verwirrend.
Dennoch ist die Kenntnis dieser Vorgänge nicht unbedeutend. Hellmuth Gensicke gibt eine Begründung:
"Territorialgeschichte wirkt durchaus unmittelbar in unsre Gegenwart hinein, und man sollte schon etwas von ihr wissen, auch von der gleichgültigen Banalität jener Vorgänge, die in ihren Folgewirkungen so tief in menschliche Schicksale eingreifen."
Die Geschichte Waldernbachs ist identisch mit der des Kirchspiels Lahr in der Herrschaft Ellar. Nur während seiner Zugehörigkeit zum Oberlahnkreis ergab sich für Waldernbach vorübergehend eine Sonderentwicklung (1886-1974). In seinem Buch "Im Schatten der Burg Ellar" hat Walter Rudersdorf die Territorialgeschichte der Herrschaft Ellar ausführlich beschrieben. Für unsere geschichtliche Orientierung mag ein Überblick genügen, für den die wichtigsten Daten dem o.g. Werk von Walter Rudersdorf entnommen wurden.
Zunächst war unser Landstrich ein Teil des Niederlahngaues, der von einem Gaugrafen regiert wurde. Der Niederlahngau reichte von der Lahn bis an die Nister. Der Gaugraf Gebhard war der Stammvater der Konradiner, die den ersten deutschen König stellten. Der letzte Gaugraf war zugleich der erste Graf von Diez: Embricho (1059-1062). So gehörte Waldernbach von der Mitte des 11. Jahrhunderts an zur Grafschaft Diez und zum Kirchspielgericht der Zent Lahr. Die Diezer Grafen bauten vermutlich im 12. Jahrhundert wohl im Auftrag des Deutschen Reiches die Burg Ellar zum Schutz zweier alter Fernstraßen. Die Burg und die Vier Zenten Lahr, Frickhofen, Niederzeuzheim und Elsoff stellten den Kern eines vorgeschichtlichen Siedlungsgaus dar. Sie waren unmittelbares Lehen des Deutschen Reiches, was Kaiser Karl IV 1368 urkundlich bestätigte.
Mit Burg und Tal (Ort) Ellar verpfändeten die Grafen von Diez 1337 die Vier Zenten an die Grafen von Nassau-Hadamar. Nach vorübergehender Einlösung kamen die Vier Zenten schon 1367 als Heiratsgut an die Grafen von Katzenelnbogen. Ab 1408 teilten sich Katzenelnbogen und Nassau-Dillenburg den Besitz und die Verwaltung der Vier Zenten. Nach Aussterben der Katzenelnbogener Linie 1479 übernahm deren Anteil der Landgraf von Hessen-Marburg, der ab 1534 die Hälfte seines Teils an den Erzbischof von Trier verkaufte. So war Waldernbach schließlich dreiherrisch (Nassau, Hessen, Trier). Im Frankfurter Vertrag von 1557 erhielt Nassau-Dillenburg auch den hessischen Teil. Mit Amt und Herrschaft Ellar wurde auch Waldernbach 1607 der Grafschaft Nassau-Hadamar zugeteilt. 1711 starb die Hadamarer Linie mit Fürst Alexander aus. Nach der Landesteilung kam Waldernbach mit dem Kirchspiel Lahr, Frickhofen und Mengerskirchen an Nassau-Dillenburg. Seit 1717 war es mit dem Rest des Amtes Ellar dem Amt Mengerskirchen zugeteilt und danach von 1727 bis 1744 ganz mit diesem vereinigt (Kombiniertes Amt Mengerskirchen-Ellar). Landesherren waren seit 1739 Nassau-Oranien, kurze Zeit (1742-1743) nochmals Nassau-Siegen und danach Nassau Oranien. Von 1744-1775 unterstellte die nassau-oranische Landesregierung das Kirchspiel Lahr mit Waldernbach, wie alle ehemaligen hadamarischen Gebiete, dem Amtskollegium von drei Amtsleuten in Hadamar. 1775 waren die drei Kirchspiele wieder dem "Amt Mengerskirchen" zugewiesen (Amtssitz in Mengerskirchen). Ab 1790 bildeten nach erneuter Trennung die Kirchspiele Lahr und Frickhofen das neue Amt Ellar. Mit diesem war Waldernbach unter Napoleon 1806-1813 im Großherzogtum Berg und danach 1813 erneut Nassau-Oranien zugeteilt. Unter französischer Herrschaft gehörte das Kirchspiel Lahr als "Mairie Lahr" zum Canton Hadamar, dieses wieder zum Arrondissement Dillenburg, ein Teil des Departements Sieg im Großherzogtum Berg.
Mit anderen oranischen Landesteilen kam auch das Amt Ellar durch Tausch am 31.5.1815 an Preußen und am gleichen Tag zum Herzogtum Nassau, dem Waldernbach bis 1866 zugehörte. Am 1. Juli 1816 kam Waldernbach mit dem aufgelösten Amt Ellar zum Amt Hadamar und mit diesem 1866 an Preußen. 1867 wurde die preußische Provinz Hessen-Nassau gebildet mit den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel. Die ehemals nassauischen Ämter Hadamar, Weilburg und Runkel wurden zum Oberlahnkreis vereinigt. Als 1886 der "Kreis Limburg a.d. Lahn" eingerichtet wurde, kam das ehemalige Amt Hadamar zum Kreis Limburg. Waldernbach und Niedertiefenbach aber wurden abgetrennt und dem neugebildeten Oberlahnkreis zugeordnet. 1945 kam der Oberlahnkreis zur amerikanischen Besatzungszone und damit 1946 zum neu entstandenen Land Hessen.
Im Rahmen der Gebietsreform kam es am l. Juli 1974 zum Zusammenschluss der Kreise Oberlahn und Limburg zum neuen Kreis Limburg-Weilburg, nachdem Waldernbach ab 1. Januar 1971 Ortsteil der Großgemeinde Mengerskirchen geworden war.

horizontal rule


Das Dorf und seine Bewohner um 1600

Salbuch anno 1612
Im Auftrag des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Hadamar erstellte der Landschultheiß Adam Mey zu Ellar am 19. Mai 1612 für das Kirchspiel Lahr ein Salbuch. Dieses enthält eine "Waldernbacher Rubrik" mit einem Verzeichnis aller Rechte, Güter, Zinsen, Zahlungen und Gefälle.
Mit diesem Dokument und dem Schatzungsregister des Kirchspiels Lahr 1616 erhalten wir einen interessanten Einblick in das Leben der Bewohner von Waldernbach aus der Zeit kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg.
Außer der Auflistung von Abgaben in Naturalien oder in Geld werden auch wichtige Einrichtungen beschrieben:

Mannschaften und Landtsnahrungen
"Seint 34 Mannschaften (Familien) starck, ernehren sich mit Ackerbau und sonsten der handarbeit."
Capell Haben ein Filial, die sie in bauung halten müßen, welche ein Pastor zue Lahr bedient, alda zue Lahr haben sie die Hauptkirch."

Capellgüter
"Sie wißen von keinen güetern, die die Capell habe."

Pastor
Sie haben Ihren Pastor zu Lahr." "

Schulmeister
"Den Schulmeister, der Ihnen die Kinder "instituieren" soll, haben sie zu Lahr. Dahin sie Ihre Kinder in die Schuhl schicken."

Undergericht (Kirchspielgericht)
"Haben sie zue Ellar." (Der Ellarer Schultheiß mit drei Gerichtsschöffen erledigte alle kleineren Sachen wie Grenzstreitigkeiten, Kaufverträge, Erbschaften und Personalien.)

Oberhof Appelation und Criminal
"Den Oberhof und Appelation haben sie uffem Hauß Hadamar. Die Mißtätigen gehören ans Halßgericht bei kurzen nebel." (Das Landgericht für alle 21 Ortschaften des Amtes Ellar war das Landgericht St. Maximinus zu Ellar.)

Mühle
Auf der Schwanzmühlen haben sie ihr Mahlwerk (untere Hüttenmühle)."

Hochgewältt
"Die Wältt (Wald) welche in ihrer Gemarck liegen, halten sie für Ihre eigene Wäldt."

Weiden und Viehtriften
"So weit sich ihre Gemarkung erstreckt, haben sie Weiden."

Eigene Herrngüeter
"Unser Gnediger Herr hab ein Hoff daselbsten, welchen die von Waldtmannshausen von gn. G. zue Lehen tragen."

Adelige und andere Güter
"Adelige und andere Herren Güter findet man im Register der Hadamarer Kellnerei von 1599."

Abgaben in verwirrender Fülle:

Zehnten
"Den Zehnten hat Graf Wilhelm zu Wied ebenso der Frei von Dehrn, der von Reiffenberg, der Schütz von Holtzhausen und dann der von Mudersbach."

Leibeigenschaft und Beed
"Mit der Leibeigenschaft gehören sie zum Haus Hadamar. Jeder Leibeigener gibt als Beed 2 oder 3 Albus. Daneben ein Huhn und ein Greben Haas. Es gibt auch ein jeder Nachbar (Vollbauer) `gehn Weylburgh ins Hauß' einen Weidt-Haas, und sechs Mannschaften werden genannt, von denen jede drei Albus gibt: Bestges Hanß, Bestges Cuntz, Streuben Peter, Rulmans Jost, Peter Schmidt und Diemacs Peter."

Einzugsrecht
"Jeder `Einzüger' soll der Gemeinde 5 Gulden bezahlen und daneben wird ihm befohlen, zum Einzug einen ledernen Eimer zu haben, wie auch ein jeder anderer Nachbar."

Dienstgeld
"Von einem Pferd erhält das Haus Hadamar übers Jahr 1 Thaler. Ein Hepener aber gibt nur 12 Albus." (Heppenbauern hatten keine Pferde und waren nicht gespannpflichtig, sondern nur handdienstpflichtig.)
1450 schlossen Katzenelnbogen und Nassau-Dillenburg mit den Untertanen in den Vier Zenten einen Vertrag, nach dem diese nun nicht mehr Mist zu fahren, Getreide zu mähen, die Ernte einzufahren und zu dreschen hatten, sondern den Herren nur noch Gras zu mähen, das Heu zu machen und einzufahren brauchten. Mit den Wein- und Holzfuhren sollte es wie bis dahin gehalten werden. Für diese Vergünstigung mussten nun die Einwohner der vier Centen dem Grafen von je drei Pferden, mit denen sie ackerten, zwei Achtel Korn und zwei Achtel Hafer geben. Von den armen Leuten, die keine Pferde halten konnten, erwartete man 1einen Simmer Korn und einen Simmer Hafer. Wer aber vier Morgen verpachtet hatte, wurde behandelt wie der Besitzer von drei Pferden. Das Korn hatte der Heimberger (Herrschaftsbürgermeister) zu Maria Himmelfahrt und den Hafer zum Michaelstag an die beiden Keller in Ellar zu liefern.
Um 1600 wurden die Frohnden in den vier Centen abgelöst.
Im 15. und 16. Jahrhundert wurde es allgemein üblich, die ungemessenen Dienste in Geldabgaben umzuwandeln.

 

 

Um das Ausmaß der Abgaben deutlich zu machen, sollen alle im Salbuch von 1612 angegebenen Steuerarten angeführt werden:

Kuhgeld (später Maibutter), Nachtzedel, Hahlgeld (18 Gulden pro Jahr)

Zehendt Pfennig (beim Auszug eines Einwohners)

Weinaccies (indirekte Ausgabe auf den Ausschank von Wein, der aus der herrschaftlichen Kellerei bezogen werden musste)

Bieraccies (entfällt für Waldernbach)

Hafergefälle 5 1/2 Malter Greben Maß (geringer als Diezer Hafermaß)

Hahlhafer, Freifutterhafer
Schatzung (Grund- und Vermögenssteuer zu zwei Terminen im Jahr, 62 Gulden)

Bußen oder Wetten (Strafgelder)

Mändell Eyer (drei Eier jährlich von jedem Nachbarn) Besthaupt (Besondere Abgabe der Leibeigenen)

Besthaupt (Besondere Abgabe der Leibeigenen)
Starb ein Leibeigener, war ursprünglich das beste Stück im Stall an den Herrn fällig. Später war dann der Preis dafür zu zahlen, meist zwischen 1 und 3 fl. (Gulden).

Bastartsgefälle (war zu entrichten, wenn Freie und Leibeigene untereinander heirateten)

Loß- und Geburtsbriefe (liefern Einnahmen aus Gebühren)

Rüdengeld (von jeder Schäferei ein Reichsthaler oder einen tüchtigen Rüden)

Weidhammel (die Gemeinde betreibt die Schäferei. Die Schäfermeister liefern dem Landesherren bei 100 Schafen zwei Weidhämmel)

Zins oder Gülten (Vogtkorn: Es sind drei Malter und drei Sester Vogtmaß zu liefern, daneben 1/2 Malter Hafer und 1/2 Bazen an Geld)

Aerarium  Jeder Nachbar, der nicht im Auszug ist, gibt sechs Albus. Auch der Schwanzmüller von der unteren Hüttenmühle muss sechs Albus bezahlen.

Jägerrecht Der Müller gibt dem Jäger sechs Albus und ein jeder Nachbar zwei Brote.

Landknechtsrecht Jeder Nachbar gibt dem Landknecht (Polizeidiener) ein Brot.

Im einzelnen mögen die Abgaben der Bauern gering erscheinen; in ihrer Gesamtheit waren sie von erdrückender Fülle.


 

horizontal rule


Der Dreißigjährige Krieg

Mit dem Beginn des großen Krieges im Jahre 1618 kam unsere Heimat bald mit Beschwernissen und Nöten in Berührung. Da die nassauischen Grafen als Reformierte gegen den katholischen Kaiser standen, wurden ihre Länder von den kaiserlichen Kriegsvölkern besonders heimgesucht. Zum Schutz des Landes richtete Graf Johann Ludwig 1619 den Landesausschuss ein und begann mit der Ausbildung der jungen Leute. Der Ausschuss wurde durch die Sturmglocke oder durch Losungsschüsse zusammengerufen. Die Milizsoldaten, mit je einem halben Pfund Pulver und einem Dutzend Kugeln ausgerüstet, stellten allerdings keine schlagfertige Armee dar. Durch persönlichen Einsatz, Überredung und Geschenke versuchte Johann Ludwig sein Land vor Truppendurchzügen zu bewahren. Dennoch zog ein Korps Bayern durch seine Grafschaft. Die Söldner plünderten die Häuser und raubten, was sie fanden. Gleichzeitig musste die Grafschaft Hadamar an in Wetzlar liegende spanische Soldaten Heu, Stroh und Hafer liefern, damit die Bevölkerung nach einem kostspieligen Vertrag vor Einquartierung bewahrt wurde. Nach einer Missernte forderte 1622/23 der kaiserliche Feldherr Tilly Quartier. Trotz Bitten des Grafen wurden zwei Kompanien des holsteinischen Regiments ins Hadamarische verlegt, die das Land aussaugten. Wöchentlich mussten bezahlt werden: 200 Rthlr. dem Obristen, dem Obrist Leutnant 150 Rthlr. Dazu sollten 280 Pfd. Rindfleisch, drei Kälber, drei Hämmel oder Schafe, sechs Gänse oder Enten, 14 Hühner, 200 Eier und 20 Maß Butter und Wein, Bier und Gemüse geliefert werden, soviel gefordert wurde. Eine Kompanie von dem Regiment des Herzogs von Holstein kam aus dem Beilsteinischen gezogen und ließ sich auf der Durchreise zu Waldernbach 60 Thaler bezahlen. Von einer weiteren Plage ist im selben Jahr 1624 zu berichten. Die Wölfe brachen scharenweise in die Schaf- und Schweineherden ein. Auch Wallensteins Armeen setzten der Bevölkerung zu. Den gefürchteten Oberst Görzenich konnte Johann Ludwig durch Geldzahlung von einem Durchzug durch die Grafschaft abbringen. Nachfolgend bedrängten Sachsen-Lauenburgische Reiter die Bevölkerung im Kirchspiel Lahr.
Bei Einquartierungen mussten die Bewohner hohe Summen an die Armee leisten. Die Übergriffe der Soldaten nahmen zu. Die Bauern wehrten sich, als die Ellarer Schafherde überfallen wurde, und erschossen einen Soldaten. 1624 wurden auf dem Herbstmarkt in Mengerskirchen ein Reiter erschossen und zwei verwundet.
Johann Ludwig stellte sich vor seine Untertanen. Er bezog sich auf den Kaiser und verlangte Gerechtigkeit: Wenn die Untertanen bestraft werden sollten, dann aber auch die raubenden Soldaten.
Zwei Einwohner von Mengerskirchen, die Plünderungen verhindern wollten, bezahlten mit ihrem Leben: der Seemüller und der Sohn des Schäfers.
Mit dem Erscheinen der Schweden erreichte die Kriegsnot ihren Höhepunkt. 1632 rückten elf Regimenter Kavallerie und 10 000 Fußsoldaten von Herborn aus durch die Grafschaft Hadamar in Richtung Rhein. Wiederum blieb kein Dorf ohne Plünderung. Auch Kirchen wurden erbrochen und beraubt.
In der Langendernbacher Chronik ist zu lesen: "Es waren die Jahre 1632 und 1633, in denen die Schweden in die Dörfer kamen, da hauste wieder einmal die grausige Pest im Lande, zuerst in Waldernbach, dann hier in Langendernbach: dort musste der Keller 11 Hausväter und hier 15 in seinen Bedelisten streichen!" Für Waldernbach und Hangenmeilingen ist notiert, dass sie "völlig ausgeplündert" und überall das „Mein und Dein verwischt seien“.

1634 waren es Spanier, die in Mengerskirchen das Scheunenviertel niederbrannten und anschließend in Waldernbach den Heimberger erschossen. Die Bewohner der offenen Dörfer waren den unbarmherzigen Räubern schutzlos preisgegeben. Wenn sie mit ihrer Habe nicht auch noch das Leben verlieren wollten, blieb ihnen nur die Flucht in den Wald oder hinter Mauern in Mengerskirchen oder Ellar. Der Landesausschuss war völlig machtlos gegenüber der großen Zahl der Truppen. 1636 entstand Hungersnot. In Lahr brach wieder die Pest aus. Hier muss der Jesuitenpater Rudger Hesselmann genannt werden, der tagsüber unter unvorstellbaren Umständen die Kranken im Kirchspiel pflegte und nachts die Toten beerdigte, bis er selbst 1637 an der Pest starb.
1640 erschienen erneut schwedische, 1646 kaiserliche Truppen, und wiederum kam es zu Plünderungen und Brandschatzungen. Neben den Schäden, die sie im Krieg erlitten hatten, mussten die Menschen weiter erhebliche Abgaben bezahlen. Hohe Verschuldung war die Folge. Mag sich Johann Ludwig auch sehr für seine Untertanen eingesetzt haben, mit seiner Bodenpolitik hat er nicht immer eine rühmliche Rolle gespielt. Er nutzte die Notlage der Bauern aus und rechnete beim Landkauf die Steuerschuld auf die Kaufsumme an. Auf diese Weise verlor Waldernbach die "Waldmark". An diesem wertvollen Waldgebiet hatten die Dörfer Ellar, Waldernbach, Hausen, Fussingen, Neunkirchen und Mittelhofen Anteil. Am 27. Mai 1638 traten diese Gemeinden die Waldmark an den Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Hadamar ab gegen Erlass von insgesamt 1200 Reichstalern an Dienstgeld und Contribution.
Weiterhin hat Johann Ludwig in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges in Waldernbach eine Wiese beim Mengerskirchener See erworben (1633) - wohl das Warm Bad.
Johann Georg Strieder berichtet, dass für die Bezahlung von Rückständen in unserem besten Wiesengrunde ein großer Distrikt abgeschätzt wurde und als herrschaftliche Wiese angelegt werden sollte. "Nur auf fußfälliche Bitte von Johann Schloß bei dem Fürst wurde dieses abgeändert und dagegen das Warm Bad und Ländereien im Hundsköppel, der Morgen zu 13 fl., angenommen."
1641 kaufte Johann Ludwig die Schwarzenmühle bei Waldernbach.
1638 wurde Graf Johann Ludwig von Kaiser Ferdinand III. zum Kaiserlichen Bevollmächtigten bei den beginnenden Friedensverhandlungen ernannt. Als die Glocken 1648 mit dem Westfälischen Frieden das Ende der Not und des Grauens einläuteten, da begann nur zögernd die Erholung. Waldernbach hatte 1612 34 Familien, 1679 29 Familien. 67 Jahre nach Kriegsende war demnach die Einwohnerzahl von 1612 noch nicht erreicht.

_________________________________________________________________________________ 

Alle Rechte verbleiben bei den ursprünglichen Autoren (Norbert Gotthardt und Alois Becker).

Anmerkungen und Fußnoten konnten aus technischen Gründen nicht genannt werden.