Chronik Waldernbach

 In einer Schenkungsurkunde vom 23. Juni 1296 bestimmt der Ritter und Burgmann von Merenberg, Lenfrid, genannt Wollensleger, dass in der von ihm zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria gestifteten neuen Kapelle zu Merenberg zwei Priester von einwandfreiem Lebenswandel angestellt sein sollen, deren Lebensunterhalt aus seinem Vermögen sichergestellt ist.

Ihr Aufgabenbereich mit den damit verbundenen Auflagen wird vom Stifter präzisiert und von diesem zum Patron der Kapelle der jeweilige Herr von Merenberg mit Erwähnung seiner an eine Bedingung geknüpften Funktion bestimmt.

Außer der Ausgangsstiftung bei Gründung der Kapelle vermacht der Ritter Lenfrid zu dem vorgenannten Zweck noch zusätzlich seine Höfe zu Merenberg, Heymau (=Löhnberg) und Derenbach (=Waldernbach) mit den zu diesen gehörenden Beständen und den übrigen damit verbundenen Rechten.

Außerdem überlässt Lenfrid für die Beleuchtung und andere der Ausschmückung dieser Kapelle dienenden Gegenstände eine Reihe genau aufgeführter Erträge und Zinsen, die von namentlich genannten Leuten aus bestimmten, heutzutage meistens ausgegangenen Siedlungen zu entrichten sind.

Zur Gewährleistung einer zuverlässigen Verwendung dieser zweckgebundenen Einkünfte und Zinsen soll der Herr von Merenberg zwei ehrbare Bürger dort selbst aussuchen, die diese einsammeln und ihrer gewünschten Verwendung zuführen sollen.

Eine weitere Bestimmung des Testators betrifft die Übertragung seines Hofes zu Hintermeilingen in das rechtmäßige Eigentum und den Besitz der Kapelle, und zwar in Verbindung mit der Anordnung, dass die Erträge dieses Hofes von den beiden bereits für die Beschaffung des Inventars der Kapelle zuständigen Bürgern eingesammelt, aufbewahrt und jeweils am Jahresgedächtnistag für den Ritter Lenfrid als Brotspende gleichmäßig unter die Armen verteilt werden.

Es erfolgt im weiteren Wortlaut des Textes die namentliche Erwähnung der Testamentvollstrecker mit der Zuweisung ihrer Aufgabe sowie eine daran anschließende Bemerkung über die Qualität des Testamentes.

Eine namentliche Aufführung der Testamentszeugen, die Angabe der Siegelaussteller und die Datierung der Urkunde beschließen das Dokument.

Die Geschichte Waldernbachs ist identisch mit der des Kirchspiels Lahr in der Herrschaft Ellar. Nur während seiner Zugehörigkeit zum Oberlahnkreis ergab sich für Waldernbach vorübergehend eine Sonderentwicklung (1886-1974). In seinem Buch "Im Schatten der Burg Ellar" hat Walter Rudersdorf die Territorialgeschichte der Herrschaft Ellar ausführlich beschrieben. Für unsere geschichtliche Orientierung mag ein Überblick genügen, für den die wichtigsten Daten dem o.g. Werk von Walter Rudersdorf entnommen wurden.

Zunächst war unser Landstrich ein Teil des Niederlahngaues, der von einem Gaugrafen regiert wurde. Der Niederlahngau reichte von der Lahn bis an die Nister. Der Gaugraf Gebhard war der Stammvater der Konradiner, die den ersten deutschen König stellten. Der letzte Gaugraf war zugleich der erste Graf von Diez: Embricho (1059-1062). So gehörte Waldernbach von der Mitte des 11. Jahrhunderts an zur Grafschaft Diez und zum Kirchspielgericht der Zent Lahr. Die Diezer Grafen bauten vermutlich im 12. Jahrhundert wohl im Auftrag des Deutschen Reiches die Burg Ellar zum Schutz zweier alter Fernstraßen. Die Burg und die Vier Zenten Lahr, Frickhofen, Niederzeuzheim und Elsoff stellten den Kern eines vorgeschichtlichen Siedlungsgaus dar. Sie waren unmittelbares Lehen des Deutschen Reiches, was Kaiser Karl IV 1368 urkundlich bestätigte.

Mit Burg und Tal (Ort) Ellar verpfändeten die Grafen von Diez 1337 die Vier Zenten an die Grafen von Nassau-Hadamar. Nach vorübergehender Einlösung kamen die Vier Zenten schon 1367 als Heiratsgut an die Grafen von Katzenelnbogen. Ab 1408 teilten sich Katzenelnbogen und Nassau-Dillenburg den Besitz und die Verwaltung der Vier Zenten. Nach Aussterben der Katzenelnbogener Linie 1479 übernahm deren Anteil der Landgraf von Hessen-Marburg, der ab 1534 die Hälfte seines Teils an den Erzbischof von Trier verkaufte. So war Waldernbach schließlich dreiherrisch (Nassau, Hessen, Trier). Im Frankfurter Vertrag von 1557 erhielt Nassau-Dillenburg auch den hessischen Teil. Mit Amt und Herrschaft Ellar wurde auch Waldernbach 1607 der Grafschaft Nassau-Hadamar zugeteilt. 1711 starb die Hadamarer Linie mit Fürst Alexander aus. Nach der Landesteilung kam Waldernbach mit dem Kirchspiel Lahr, Frickhofen und Mengerskirchen an Nassau-Dillenburg. Seit 1717 war es mit dem Rest des Amtes Ellar dem Amt Mengerskirchen zugeteilt und danach von 1727 bis 1744 ganz mit diesem vereinigt (Kombiniertes Amt Mengerskirchen-Ellar). Landesherren waren seit 1739 Nassau-Oranien, kurze Zeit (1742-1743) nochmals Nassau-Siegen und danach Nassau Oranien. Von 1744-1775 unterstellte die nassau-oranische Landesregierung das Kirchspiel Lahr mit Waldernbach, wie alle ehemaligen hadamarischen Gebiete, dem Amtskollegium von drei Amtsleuten in Hadamar. 1775 waren die drei Kirchspiele wieder dem "Amt Mengerskirchen" zugewiesen (Amtssitz in Mengerskirchen). Ab 1790 bildeten nach erneuter Trennung die Kirchspiele Lahr und Frickhofen das neue Amt Ellar. Mit diesem war Waldernbach unter Napoleon 1806-1813 im Großherzogtum Berg und danach 1813 erneut Nassau-Oranien zugeteilt. Unter französischer Herrschaft gehörte das Kirchspiel Lahr als "Mairie Lahr" zum Canton Hadamar, dieses wieder zum Arrondissement Dillenburg, ein Teil des Departements Sieg im Großherzogtum Berg.

Mit anderen oranischen Landesteilen kam auch das Amt Ellar durch Tausch am 31.5.1815 an Preußen und am gleichen Tag zum Herzogtum Nassau, dem Waldernbach bis 1866 zugehörte. Am 1. Juli 1816 kam Waldernbach mit dem aufgelösten Amt Ellar zum Amt Hadamar und mit diesem 1866 an Preußen. 1867 wurde die preußische Provinz Hessen-Nassau gebildet mit den Regierungsbezirken Wiesbaden und Kassel. Die ehemals nassauischen Ämter Hadamar, Weilburg und Runkel wurden zum Oberlahnkreis vereinigt. Als 1886 der "Kreis Limburg a.d. Lahn" eingerichtet wurde, kam das ehemalige Amt Hadamar zum Kreis Limburg. Waldernbach und Niedertiefenbach aber wurden abgetrennt und dem neugebildeten Oberlahnkreis zugeordnet. 1945 kam der Oberlahnkreis zur amerikanischen Besatzungszone und damit 1946 zum neu entstandenen Land Hessen.

Im Rahmen der Gebietsreform kam es am l. Juli 1974 zum Zusammenschluss der Kreise Oberlahn und Limburg zum neuen Kreis Limburg-Weilburg, nachdem Waldernbach ab 1. Januar 1971 Ortsteil der Großgemeinde Mengerskirchen geworden war.

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Auszüge aus: 700 Jahre Waldernbach - Spurensuche eines Dorfes

Alle Rechte verbleiben bei den ursprünglichen Autoren.

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Literatur